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News vom 10.06.25
Gemeinsamer Jahresbetrag ab 01.06.25
Ab dem 01. Juli 2025 gibt es Änderungen bei der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege.
Bisher galt: Pro Kalenderjahr konnten maximal 1.612 € für die Verhinderungspflege und 1.774 € für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Zum 01.Juli 2025, gilt:
Kurzzeitpflege: 1.854 €
Verhinderungspflege: 1.685 €
Gesamtbetrag ab 01.Juli 2025: 3.539 €
Pflegebedürftige Personen können die Leistungen damit individueller nach
ihrem Bedarf in
Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege kann ab dem 01.Juli 2025 für bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden - bisher war dies nur für 6 Wochen möglich. Das hälftige Pflegegeld wird in dieser Zeit bis zu 8 Wochen weitergezahlt.
Außerdem kann die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wer erst seit kurzer Zeit pflegebedürftig ist. Bislang war für die Bewilligung der Verhinderungspflege eine sechsmonatige Vorpflegezeit notwendig.